Kein Mindestlohn in der Weiterbildung - Beiträge und Stellungnahmen des Wuppertaler Kreises

Am 15. Februar 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf einer Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II bzw. SGB III veröffentlicht. Der Wuppertaler Kreis hat dazu wie bereits in den Vorjahren Stellung genommen, mit dem Votum, diese Verordnung nicht zu erlassen.

WK Stellungnahme zur Rechtsverordnung 2019 (03/2019)

 
Der Wuppertaler Kreis hat sich in der Diskussion zum Mindestlohn in der Weiterbildung mit einer Vielzahl von Positionspapieren und Stellungnahmen beteiligt:

WK Stellungnahme zur Rechtsverordnung 2017 (10/2017)

WK Stellungnahme 2017 zum vergabespezifischen Mindestlohn in der Weiterbildung (06/2017)

WK Stellungnahme 2015 zum Mindestlohn Weiterbildung (09/2015)

Stellungnahme WK zur Rechtsverordnung 2013 (04/2013)

Stellungnahme WK zur Rechtsverordnung 2012 (04/2012)

2. Stellungnahme WK zum Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (12/2011)

Sachstandsbericht (02/2011)

1. Stellungnahme WK zum Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (08/2009)

Fakten zur Ablehnung (10/2008)

Positionspapier (04/2008)

www.wkr-ev.de

© Wuppertaler Kreis e.V.