Arbeitsmarkt
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (SGB III) wurde im April 2012 die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) durch die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) abgelöst.
Der Wuppertaler Kreis hatte im Oktober 2004 ein Verfahren zur Lösung der Besetzungsfrage der Position der Bildungsverbände im damaligen Anerkennungsbeirat (AZWV) vorgeschlagen.
Auf der Basis dieses Vorschlags hatten sich die Bildungsverbände im Mai 2006 darauf geeinigt, die Vertretung im Beirat im Rotationsverfahren im jährlichen Turnus durch den Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.V., den Deutschen Volkshochschul-Verband e.V., den Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. und den Wuppertaler Kreis e.V. - Bundesverband betriebliche Weiterbildung zu besetzen.
Vor dem Hintergrund der konstruktiven Zusammenarbeit wird dieses Verfahren im Einvernehmen der Bildungsverbände auch für den Beirat der Bundesagentur für Arbeit (§182 SGB III) weiter fortgeführt.
Für den Wuppertaler Kreis e.V. nimmt der Geschäftsführer des Verbandes diese Funktion wahr.
Der langjährige Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises, Carsten R. Löwe, war darüber hinaus bis Ende Dezember 2022 Mitglied im Sektorkomitee AZAV der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Zum Entwurf einer Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV) vom 2.1.2012 hat der Wuppertaler Kreis gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme abgegeben.