Das EU-Parlament, die Kommission und der Rat haben sich auf einen Text für die KI-Verordnung (engl. AI Act) geeinigt. Der Entwurf, der noch das EU-Parlament passieren muss, ist die weltweit erste Regelung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz. Der Rechtstext, welcher Ergebnis des 6. Trilogverfahrens vom 6.-8. Dezember 2023 ist, wurde nun von der EU veröffentlicht. Auch für Weiterbildungsdienstleister sind die harmonisierten Regelungen für den Einsatz von KI-Systemen und zu verbotenen KI-Anwendungen relevant. Der Rechtstext gibt eine Definition, was KI-Systeme sind und regelt detailliert abgestuft nach Risikoklassen, denen KI-Anwendungen auch in der Weiterbildung und im Beschäftigtenbereich zugeordnet werden, welche Vorkehrungen Arbeitgeber jeweils treffen müssen. Das EP plant derzeit, in einer gemeinsamen LIBE/IMCO-Ausschusssitzung im März 2024 über die vorläufige Trilogeinigung abzustimmen. Mit einer Abstimmung im Plenum ist für Ende April 2024 zu rechnen. Die EU-Verordnung könnte dann bis Sommer 2024 verabschiedet wird. Für die nationale Umsetzung haben die Mitgliedstaaten ab diesem Zeitpunkt – gestaffelt nach Risikoklassen – mindestens 24 Monate Zeit. Den Rechtstext finden Sie unter:. pdf (europa.eu)