Am 15. Februar 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf einer Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II bzw. SGB III veröffentlicht. Der Wuppertaler Kreis hat dazu wie bereits in den Vorjahren Stellung genommen, mit dem Votum, diese Verordnung nicht zu erlassen.