Mit dem Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungsteilzeit (Weiterbildungsgesetz)“ strebt die Bundesregierung die Verbesserung der Qualifikation von Beschäftigten durch eine kontinuierliche und präventive Weiterbildung an. Ziel ist, dem Demografie- und Strukturwandel zu begegnen, die Fachkräftebasis zu sichern und berufliche Engpässe zu verhindern. Mit dem Gesetzesvorhaben setzt die Bundesregierung eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.