Im Rahmen des Bildungsträgertreffens standen in diesem Jahr die drei Bereiche „Reform der Aktiven Arbeitsmarktpolitik“, „veränderte Ablauforganisation in Jobcentern und Arbeitsagenturen bei Reha und FbW von Langzeitarbeitslosen“ sowie „Jobturbo für Geflüchtete“ im Mittelpunkt der Berichterstattung durch die BA. Die BA ist aktuell intensiv beschäftigt mit der Schaffung der Voraussetzungen für die Administration der neuen gesetzlichen Vorgaben des Bürgergeldgesetzes, des Weiterbildungsgesetzes und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Hinzu kommen Veränderungen rein fiskalischer Natur und bereits vereinzelte Rücknahmen beschlossener Maßnahmen, wie im Fall des Bürgergeldbonus.
Die BA sieht die Reform der Beschäftigtenförderung positiv. So seien die Eintritte Beschäftigter in FbW auf gutem Wege und mit rund 45.000 Eintritten in der Zeit von Januar bis November 2023 bereits mehr Eintritte zu verzeichnen als im gesamten Vorjahr 2022.
Die BA informierte auch über die neue Kooperation von JC und AA im Bereich von Reha und FbW. Die Zuständigkeit und Federführung für die Langzeitarbeitslosen verbleiben bei den JC. Mit einigen Pilotpartnern hat die Arbeitsverwaltung die Ablauforganisation entwickelt und wird im Juni eine Fachliche Weisung veröffentlichen.
Zum im Herbst 2023 durch Herrn Heil angekündigten Jobturbo für Geflüchtete betonte die BA, dass es sich beim Jobturbo nicht um einen Paradigmenwechsel wieder hin zu Beschäftigung vor Arbeitsmarktqualifizierung handelt. Vielmehr blieben die drei Phasen des grundständigen Deutscherwerbs mindestens auf Niveau B1, der Arbeitsmarktqualifizierung und Beschäftigung und der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses mit einer abschlussorientieren Berufsqualifikation bestehen.
Auch im Strategischen Einkauf gibt es zahlreiche Neuerungen. Den breitesten Raum nahm beim Bildungsträgertreffen die Initiative der BA für mehr Nachhaltigkeit in der Beschaffung der BA ein. Ziel der BA sei es dabei nicht, Umweltstandards in der Vergabe einzuführen, sondern sich auf wenige Kriterien zu konzentrieren: Ab Oktober 2024 sollen bei Vergaben die vier Kriterien Grünstrom (100 %), Energieeinsparung in der IT, Recyclingquote für Papier (100 %) und umweltverträgliche Haushaltsreinigungsmittel Berücksichtigung finden.
Im Rahmen von vertiefenden Themeninseln zur Arbeitsmarktförderung erfolgte ein Austausch zu den Erfahrungen aus zurückliegenden Gesetzgebungen, der Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung der BA, der Sprachförderung und AMDL als wesentlicher Beitrag für die Integration geflüchteter Menschen sowie zu den Bundeskostendurchschnittssätzen.